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recht |
22.10.2006 |
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Nö. Arbeiterkammer warnt
"Wollen Sie Kindern helfen?" Ein Verein mit Sitz in Kufstein hat mit dieser Frage Mitglieder gekeilt. Die Arbeiterkammer Niederösterreich warnt nun vor diesem Verein, der mittlerweile wegen Betrugsverdachts aufgelöst worden ist.
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Niederösterreicherin wandte sich an AK
Immer wieder werben unseriöse Vereine an der Haustüre oder auf der Straße Mitglieder. Eine stutzig gewordene Niederösterreicherin hat sich nun an die Arbeiterkammer gewandt.
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Mitgliedsbeitrag zweimal abgebucht
Der Verein buchte der Niederösterreicherin gleich zweimal den Mitgliedsbeitrag vom Konto ab.
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Nicht auf Kündigung reagiert
Daraufhin antwortete der Verein weder auf ihre eingeschriebene Kündigung der Mitgliedschaft noch auf ihre Telefonanrufe.
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Verein bereits aufgelöst
Recherchen der Arbeiterkammer haben nun ergeben, dass der Verein bereits Anfang Oktober wegen Betrugsverdachtes aufgelöst wurde.
Zudem liegen gegen ihn eine Anzeige und eine Räumungsklage vor.
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Mitgliedsbeiträge rückbuchen lassen
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer raten jetzt, dass sich die Vereinsmitglieder ihren letzten Mitgliedsbeitrag rückbuchen lassen. Das ist bis zu 42 Tage nach dem Abbuchungsdatum möglich.
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Rücktrittsrecht von sieben Tagen
Wieviele Geschädigte es in Niederösterreich gibt, kann man bei der AK nicht sagen. Die Konsumentenschützer machen aber darauf aufmerksam, dass man generell bei Vereinsmitgliedschaften ein Rücktrittsrecht von sieben Tagen hat.
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