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MO | 13.02.2012
Gericht (Bild: ORF)
Gericht
"Penismord": 20 Jahre Haft für 77-Jährigen
Im "Penismord"-Prozess in Wr. Neustadt ist ein 77-jähriger Türke am Freitag zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seinen 58-jährigen Arbeitskollegen aus Eifersucht erschossen und ihm den Penis abgetrennt.
Einweisung in Anstalt
Der Angeklagte soll auch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Der wegen Mordes und Störung der Totenruhe einstimmig ergangene Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.

Der Türke soll am 10. Oktober 2007 in Wimpassing (Bezirk Neunkirchen) einen 58-Jährigen erschossen haben. Nach der Tat habe der Pensionist dem Landsmann mit einem Messer den Penis abgetrennt.
Keine Unzurechnungsfähigkeit
Die Frage hinsichtlich Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt wurde von den Geschworenen einstimmig verneint. Der 77-Jährige stritt die Tat nicht ab und zeigte keine Reue. Er habe den 58-Jährigen "nicht umsonst umgebracht", er habe seine Ehre wiederherstellen müssen.

Vor 20 Jahren sei der heute 77-Jährige mit seiner 68-jährigen Ehefrau spazieren gegangen und habe dabei den Landsmann am Fenster gesehen. Dieser habe sich plötzlich seltsam geduckt. Der Türke habe danach gedacht, das spätere Opfer hätte ein Verhältnis mit der Frau, wurde zum Motiv erläutert.
Tat am ersten Prozesstag gestanden
Bereits am ersten Prozesstag gestand der 77-jährige Angeklagte, dass er seinen 58-jährigen Arbeitskollegen erschossen und ihm den Penis abgetrennt hat. Sein Motiv: Eifersucht.

Dann wurde der Prozess aber vertagt, weil Strafverteidiger Rudolf Mayer ein psychologisches Gutachten einforderte.
Angeklagter in "fixer Idee" verrannt
Die Sachverständige sagte am Freitag, dass der 77-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sei. Es liege bei dem Türken aber eine "seelische Abartigkeit höheren Grades" vor.

In punkto Persönlichkeit führte die Expertin aus, dass bei dem Angeklagten "zu wenig Verarbeitungsmöglichkeiten für emotionale Konflikte" vorhanden seien.

Der Intelligenzquotient des 77-Jährigen liege bei 70, so die Medizinerin. Ebenso wurde dem Türken eine "leichte kognitive Störung" attestiert, die aber nicht den Grad einer Demenzerkrankung erreiche.

Dass der Angeklagte nicht in der Lage sei, emotionale Konflikte entsprechend zu verarbeiten, hätte dazu geführt, dass er sich vor 20 Jahren in der "fixen Idee" verrannt hätte, seinen Nebenbuhler umzubringen. Aufgrund der verletzten Ehre, fügte die Medizinerin hinzu.
20 Jahre auf Tat gewartet
Opfer und Angeklagter waren Arbeitskollegen. Vor 20 Jahren sei der heute 77-Jährige mit seiner 68-jährigen Ehefrau spazieren gegangen und habe dabei den Landsmann am Fenster gesehen. Dieser habe sich plötzlich seltsam geduckt. Der Angeklagte habe danach gedacht, das spätere Opfer hätte ein Verhältnis mit der Frau.

Den 58-Jährigen zu töten, habe der Beschuldigte damals schon in Erwägung gezogen. Der 77-Jährige habe sich in seiner Ehre verletzt gefühlt. Sein Vorhaben, den Landsmann umzubringen, habe er unter anderem deshalb erst Jahre später umgesetzt, da die insgesamt sieben Kinder des 77-Jährigen und seiner Ehefrau zu dieser Zeit bereits erwachsen waren.
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