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POLITIK |
20.11.2009 |
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ÖVP: Alleingang bei Hundehaltegesetz
Das neue, strengere Hundehaltegesetz ist im Landtag am Donnerstag beschlossen worden. Es sieht für sieben Rassen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial einen Hundeführerschein vor. Unter das Gesetz fällt auch der Rottweiler.
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FPÖ: Gesetz bringe keinen Schutz. |
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Kritik am Gesetz von allen anderen Parteien
Als Husch-Pfusch-Gesetz bezeichnete FPÖ-Klubobmann Gottfried Waldhäusl das neue Hundehaltegesetz. Die Liste von potenziell gefährlichen Hunderassen bringe nichts.
Tragische Vorfälle wie zuletzt im Waldviertel, als ein Kleinkind von einem Rottweiler zu Tode gebissen wurde, könnten nicht per Gesetz verhindert werden, sagte er.
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Grüne: Unausgegoren und kaum praxistauglich. |
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Grüne erwarten Probleme im Vollzug
Vor allem bei Mischlingshunden sei das Gesetz kaum anwendbar, kritisiert die grüne Klubobfrau Madeleine Petrovic. Alles sei unausgegoren und werde in der Praxis zu extremen Problemen im Vollzug führen.
Auch für den SPÖ-Abgeordneten Rupert Dworak ist das Hundehaltegesetz nicht praktikabel, denn es sei noch völlig unklar, wer das neue Gesetz überprüfe, der Bürgermeister einer Gemeinde ganz sicher nicht, sagte Dworak.
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Das neue Hundehaltegesetz
Im Gesetz werden Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial definiert, laut Erstfassung sind das die Rassen Bullterrier, Staffordshire Terrier, Dogo Argentino und Bandog. Nach dem Todesbiss eines Rottweilers im Waldviertel wurden nachträglich noch Rottweiler und Tosa Inu auf diese Liste gesetzt.
Für diese Rassen gilt in Zukunft, dass nur noch zwei Hunde pro Haushalt gehalten werden dürfen, sie müssen am jeweiligen Gemeindeamt gemeldet sein, und ebenfalls verpflichtend ist ein Hundeführerschein. Auch die Hundeabgabe ist für solche Hunde künftig deutlich höher als für alle anderen Rassen und Mischlinge.
Das Gesetz gilt auch für Hunde, die schon einmal Menschen oder andere Tiere gefährdeten.
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Gesetz mit ÖVP Mehrheit beschlossen. |
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Hundehaltegesetz biete einen Schutz
ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger weist die Kritik der anderen Parteien zurück. Durch Leinen- und Beißkorbzwang für potenziell gefährliche Hunderassen und einen Hundeführerschein könnten schwere Bissverletzungen gerade bei Kindern verhindert werden.
Daher sei es ein Gebot der Stunde, mit Augenmaß ein entsprechendes Gesetz zu beschließen, um auch nur einen Hundebiss zu verhindern, sagte er.
Das neue Hundehaltegesetz wurde von der ÖVP mit ihrer absoluten Stimmenmehrheit beschlossen.
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noe.ORF.at; 19.11.09
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oesterreich.ORF.at
Auch in anderen Bundesländern wird bereits über ein strengeres Gesetz für Hundehalter diskutiert.
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