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RELIGION |
05.03.2010 |
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Bischöfe: Regeln für Umgang mit Missbrauch
Die römisch-katholische Kirche zieht nach Bekanntwerden jüngster Missbrauchsfälle Konsequenzen. Bei der Bischofskonferenz in St. Pölten wurde eine österreichweit einheitliche Regelung in Auftrag gegeben.
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 Auch Männer- und Frauenorden sollen eingebunden werden. |
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Projektgruppe soll Vorschläge erarbeiten
Basis für die Regelung sollen bereits bestehende Richtlinien sein, wobei die in der Erzdiözese Wien geltenden Bestimmungen Vorbildcharakter hätten, sagte Kardinal Christoph Schönborn bei der Präsentation der Erklärung der Bischofskonferenz.
Zwar seien bereits vor 15 Jahren - seit dem Fall Groer - eine Reihe von Maßnahmen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch getroffen worden. Diese gelte es aber zu verbessern.
Dazu zähle etwa die österreichweite Vernetzung und Zusammenarbeit der diözesanen Ombudsstellen. Auch die Männer- und Frauenorden in Österreich sollen in deren Arbeit offiziell eingebunden werden.
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 Erklärung der Bischofskonferenz "mit Scham und Trauer". |
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Schönborn: Täter mehr geschützt als Opfer
Wörtlich heißt es in der Erklärung der Bischofskonferenz: "Mit Scham und Trauer stellen die Bischöfe fest, dass sich erst in den letzten Jahren in der Kirche in Österreich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass bei Missbrauchsvorwürfen nichts anderes zählt als die Wahrheit, die allein frei macht."
In der Vergangenheit, gab Schönborn zu, seien in der Kirche zu Unrecht die Täter oft mehr geschützt worden als die Opfer.
Für sexuellen Missbrauch könne es nur Reue, die Bitte um Vergebung und das Bemühen um Heilung der Wunden geben. Das gelte in besonderem Maß für die Kirche, an die zu Recht hohe ethische Ansprüche gestellt würden.
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Schönborn: Auch in Kirche gilt Unschuldsvermutung. |
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Gegen "Pauschalverdächtigungen"
Schönborn wehrte sich allerdings gegen "Pauschalverdächtigungen" von Priestern und Mitarbeitern der Kirche.
Auch den Vorwurf, es gebe keine wirklichen Konsequenzen für die Täter bei sexuellem Missbrauch, ließ der Kardinal nicht gelten. So könne ein Verfahren vor der Glaubenskongregation in Rom bis zur Rückführung in den Laienstand führen, was erst in dieser Woche bei einem österreichischen Priester geschehen sei.
Allerdings gelte auch in der römisch-katholischen Kirche wie in der übrigen Gesellschaft die Unschuldsvermutung.
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Zitat aus Lukas-Evangelium am Anfang der Erklärung. |
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Bischofskonferenz meint es ernst
Dass es die Bischofskonferenz ernst meint, was die Konsequenzen bei sexuellem Missbrauch betrifft, zeigt ein drastisches Zitat aus dem Lukas-Evangelium, das am Anfang der Erklärung steht.
Dort sagt Jesus: "Es ist unvermeidlich, dass Ärgernisse kommen. Aber wehe dem, der sie verschuldet. Es wäre besser für ihn, man würde ihn mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer werfen, als dass er einen von diesen Kleinen zum Bösen verführt. Seht euch vor!"
Schönborn versicherte aber, dass die Bischöfe nun nicht für die Todesstrafe eintreten würden.
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noe.ORF.at
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