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DI | 14.02.2012
Gerichtssaal (Bild: ORF)
FALL KREMS
Das Protokoll des Urteils
noe.ORF.at hat am Freitag live aus dem Gerichtssaal in Korneuburg berichtet, der bis auf den letzten Platz gefüllt war. Lesen Sie hier das Protokoll der Schlussplädoyers und der Urteilsverkündung.
Richter Manfred Hohenecker (Bild: APA/Pfarrhofer)
"Ich hoffe, dass ihre Dienstwaffe nicht mehr an sie ausgehändigt wird", sagt der Richter zum Angeklagten.
Urteil nicht rechtskräftig
14.23 Die Verhandlung wird geschlossen.

14.22 Alle Parteien erbeten sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

14.21 Mildernd für den Richter: Der tadellose Lebenswandel, das Geständnis, das massive Mitverschulden des Opfers.

14.20 Erschwerend für den Richter: Mehrere Sorgfaltsverletzungen des Polizisten.

14.19 Der Richter wird die Dienstwaffe an das Landespolizeikommando schicken.

14.18 "Das Geständnis gibt mir die Hoffnung, dass sie eine Verwendung im Außendienst nicht mehr anstreben, ich hoffe, dass ihre Dienstwaffe nicht mehr an sie ausgehändigt wird." Und: "Sie haben das Urteil auch ihrem gewieften Anwalt zu verdanken."

14.17 "Bei einer professionellen Affektkontrolle wäre Florian P. noch am Leben."

14.16 "Sie sind nicht aus Angst dem Einbrecher gefolgt, wie sie uns erzählt haben", sagt der Richter.

14.15 Urteilsbegründung des Richters: "Habe mir das Verfahren nicht leicht gemacht."

14.13 Acht Monate bedingt.

14.12 Schuldspruch.
Hans-Rainer Rienmüller (Bild: APA/Pfarrhofer)
"Lasse es nicht zu, dass der Angeklagte herabgewürdigt wird."
Verteidiger: "Was ist die böse Tat?
14.12 Der Angeklagte: "Es tut mir leid, dass das vorgefallen ist und ich bitte um ein mildes Urteil."

14.11 Es verstoße gegen die Menschenrechtskonvention, die verzögerten Aussagen in das Urteil einfließen zu lassen, sagt Rienmüller an die Adresse der Anwältinnen.

14.08 "Es wird mit einer bedingten Freiheitsstrafe vorzugehen sein." Der Angeklagte sei unbescholten. "Die Tat ist durch das Unrecht der Einbrecher mitverursacht worden." Es sei von einer bedingten Strafe von deutlich unter zwölf Monaten auszugehen, sagt Rienmüller zum Richter.

14.04 "Sämtliche Gutachten werden nicht bekrittelt", sagt der Verteidiger. Bei der Distanz (Anm. etwa zwei Meter) gehe der Gutachter aber von einer Vermutung aus. "Das Gutachten beruht auf einer Wahrscheinlichkeit."

14.03 Rienmüller blickt dem Richter, der Staatsanwältin, den Anwältinnen immer wieder mit scharfem Blick in die Augen.

14.00 "Mit Angaben, der Angeklagte hat gelogen, bitte ich vorsichtig zu sein." Es könne auch unbewusst passiert sein, beruft sich Rienmüller auf den psychologischen Gutachter.

13.57 "Das ganze Geschehen hat sich in Zehntelsekunden abgespielt." Daher sei es möglich, dass nicht alle Details im Kopf des Angeklagten geblieben seien. Rienmüller spricht Wahrnehmungsverzerrungen an.

13.55 In dem dunklen Verbindungsgang habe der Angeklagte alles richtig gemacht, sagt der Verteidiger.

13.54 "In dubio pro reo, das muss hier zur Anwendung kommen und ist nicht aufzuweichen."

13.52 Die Fluchttheorie sei durch Spuren widerlegt, nämlich durch die Schmauchspuren an der Vorderseite der Jacke von P. "Es muss eine Konfrontation gegeben haben", sagt Rienmüller.

13.50 Verteidiger Hans-Rainer Rienmüller beschreibt seine Sicht der Vorgänge. "Jede Form der Vermummung löst Angst aus." Man könne sich nicht vorstellen, wenn Vermummte aus einer Nische hervorspringen.

13.48 "Was ist die böse Tat?" Das fragt der Verteidiger. "Ein Einbruch, ein schwerer Einbruch." Die Ausgangssituation sei ein schwerer krimineller Akt gewesen. "Das ist unverrückbar, ich lasse es nicht zu, dass der Angeklagte hier herabgewürdigt wird."
Das Landesgericht Korneuburg (Bild: APA/Pfarrhofer)
"Die Polizei hat keinen Freibrief, die Schusswaffe zu gebrauchen."
"Nicht die Polizei steht am Pranger"
13.47 "Ich meine nicht, dass es ein Fahrlässigkeitsurteil geben wird, aber ich bin mir bewusst, dass es nichts anderes geben wird."

13.43 "Es gab keinen Angriff, es gab für sie keinen Grund zur Annahme, dass es einen Angriff gibt." Auch Lorenz sagt, dass die Anklage zu milde sei.

13.42 "Sie haben sorglos gehandelt, fahrlässig sorglos", sagt Lorenz zum Angeklagten.

13.40 Lorenz zählt aus ihrer Sicht die Verfehlungen der Beamten in dieser Nacht auf: Kein Durchsuchen auf Einbruchsspuren, das Betreten des Marktes, Trennen in einer gefährlichen Situation...

13.37 "Aber die Polizei hat keinen Freibrief, die Schusswaffe zu gebrauchen, sie hat sich an die Gesetze zu halten, auch in Stresssituationen."

13.37 "Hier steht nicht die Polizei am Pranger. Sie tun etwas in unserer Gesellschaft, was unverzichtbar ist. Sie sollen dafür alle Unterstützung bekommen."

13.36 "Die beiden wollten sich verstecken und flüchten."

13.34 Nadja Lorenz, die Vertreterin von Roland T., ist am Wort. "Er hat in allen Einvernahmen dasselbe gesagt."
Prozess gegen Polizisten in Korneuburg (Bild: APA/Herbert Pfarrhofer)
Links im Bild: Die Vertreterinnen von Roland T. und Florian P.
"P. hatte in dem Markt nichts verloren."
Opferanwältin: Vorwürfe an Staatsanwalt
13.33 Plaz wirft der Staatsanwältin vor, nicht professionell gehandelt zu haben. "Sonst hätten wir heute einen anderen Strafantrag verhandelt."

13.31 "Die beiden wollten Zeit gewinnen und sich weiter absprechen können." Plaz verweist auf die späte Einvernahme der Polizisten nach drei Tagen. "Ich halte das für ziemlich dreist, anscheinend war die Staatsanwaltschaft auch im Freeze-Zustand."

13.30 "Es geht nicht generell um die Arbeit der Polizei." Plaz sagt, sie kenne viele gute Polizisten, aber auch viele, die sich nicht unter Kontrolle hätten. "Es gibt Polizisten, die Schaden anrichten, wie in jeder anderen Berufsgruppe auch."

13.29 "Der Angeklagte war im Jagdfieber und hat auf Florian geschossen."

13.27 "Wer aus zwei Metern in den Rücken schießt, wollte nicht die Beine treffen." Die Opferanwältin geht offenbar von einem Vorsatz aus. Es sei nicht so gewesen, wie es in der Anklage steht, sagt Plaz.

13.25 "Ich gehe davon aus, dass der Angeklagte Florian nachgeschossen hat." Dieses Bild habe man schon seit der Tatrekonstruktion, sagt Plaz.

13.23 Immer wieder zitiert die Opferanwältin aus den Aussagen bei der Tatrekonstruktion. Sie will damit untermauern, dass keine Angriffssituation vorgeherrscht hat.

13.18 "Florian ist gerannt, er muss panische Angst gehabt haben." Plaz zeigt noch einmal auf einer Skizze die Positionen bei der Schussabgabe.

13.17 "Ich bin überzeugt, dass Roland T. die Wahrheit gesagt hat, es spricht viel für ihn und wenig für die Beamten."

13.17 "Florian P. hatte in dem Markt nichts verloren." Plaz beschreibt noch einmal, was aus ihrer Sicht passiert ist.

13.16 "Ich weiß noch immer nicht wirklich, was wirklich in dieser Nacht passiert ist."

13.15 "Der Angeklagte hat dreiste Lügen erzählt."

13.14 Jetzt spricht Eva Plaz, die Opferanwältin.
Medieninteresse vor Prozessbeginn (Bild: ORF)
Staatsanwältin Magdalena Eichinger (Bild: APA/Eichinger)
"Er ist in Fight übergegangen."
Staatsanwältin sieht keinen Vorsatz
13.13. "Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen." Zu diesem Vorwurf wird der Angeklagte zu verurteilen sein. "Nicht mehr und nicht weniger", sagt die Staatsanwältin.

13.12 Der Angeklagte kann gut mit Stress umgehen, sagt die Staatsanwältin unter Berufung auf den Gutachter. "Er hat den anderen Beteiligten damit etwas voraus." Daher sei ihm Fahrlässigkeit vorzuhalten.

13.10 Die Staatsanwältin erklärt, was für sie gegen einen Vorsatz spricht.

13.07 "Es ist nicht wahrscheinlich, dass der Angeklagte im Blutrausch Florian P. hinterher ist und mit Vorsatz gehandelt hat." Laut Gutachter sei der Angeklagte kein zorniger Mensch, sagt die Staatsanwältin.

13.06 "Der Angeklagte wollte sich der Bedrohung stellen, er ist in Fight übergegangen", sagt die Staatsanwältin.

13.05 "Die Polizisten haben das Verhalten der beiden als Angriff verstanden, auch wenn es vielleicht nicht so gemeint war."

13.05 "Es bleibt ungeklärt, ob Florian P. eine Gartenharke in der Hand gehalten hat."

13.03 "Es ist unwahrscheinlich, dass Roland T. einen Schraubenzieher beim Herausspringen in der Hand hatte."

13.02 Der Schlussvortrag der Staatsanwältin. Sie beschreibt noch einmal, was im Beweisverfahren herauskam.

13.00 Uhr Pünktlich wird die Verhandlung fortgesetzt.
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