| |
|
|
|
|
|
|
|
|
 |
 |
GERICHT |
16.03.2010 |
|
|
|
|
1.440 Euro Schadensersatz wegen Rassismus
Erstmals hat ein Gericht entschieden, dass jemand, der aufgrund seiner Herkunft nicht in ein Lokal kommt, Schadenersatz bekommt. Geklagt hatte ein Österreicher ägyptischer Herkunft, der vor einer St. Pöltner Disco abgewiesen wurde.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Urteil ist rechtskräftig |
|
|
|
Der Sachverhalt und die Klage
"Heute nicht" und "Nur Stammkunden" - mit diesen Worten wurde der Mann zwei Mal von den Türstehern vor einer Disco in St.Pölten abgewiesen.
Vorwürfe, dass das mit seinem Aussehen oder seiner ägyptischen Herkunft zusammenhängen könnte, weist der Lokalbesitzer zurück.
Der Mann wendet sich an den Verein "ZARA - Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit". ZARA schaltete den Klagsverband ein und vertreten durch diesen klagte der junge Mann die Betreiberfirma auf immateriellen Schadenersatz wegen unmittelbarer Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) in zwei Fällen.
Und er bekam Recht, beziehungsweise 1.440 Euro Schadensersatz zugesprochen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Es gebe viele Beschwerden, aus allen Bundesländern. |
|
|
|
Das Urteil: österreichweit zum ersten Mal
Es ist das erste Urteil in Österreich, das eine Einlassverweigerung wegen eines “fremden Erscheinungsbildes” klar als unmittelbare Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit einstuft.
Und es sei ein Urteil, das Lokalbetreibern klar mache, dass auch sie sich an das Gleichbehandlungsgesetz halten müssen, sagte Volker Frey vom Klagsverband.
"Es ist völlig gerechtfertigt, Leute nicht in ein Lokal zu lassen, wenn sie sich daneben benehmen. Aber es ist nicht gerechtfertigt, jemanden nach der Hautfarbe oder wegen eines Dialekts nicht ins Lokal zu lassen", so Frey.
Der Klagsverband hat mehrere Verfahren angestrebt. Laut Frey gebe es viele Beschwerden, und zwar aus allen Bundesländern.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|