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DI | 14.02.2012
Arzt mit Stethoskop (Bild: APA)
GESUNDHEIT
Termin-Vorrang mit Privatversicherung
Die Zeitschrift "Konsument" hat getestet, ob man mit dem Hinweis auf eine private Krankenversicherung in einer Spitalsambulanz schneller behandelt wird. In neun von 30 Anfragen war das der Fall, u.a. auch im Landesklinikum St. Pölten.
Tester fragten, ob eine Zusatzversicherung "helfe"...
Gerüchte über Zwei-Klassen-Medizin
Von den Testern wurden österreichweit zehn Spitäler angerufen, mit dem Hinweis, man habe eine Überweisung vom Hausarzt und brauche einen Termin für eine Untersuchung. Die Tester hakten nach, ob man mit einer privaten Krankenversicherung nicht schneller drankommen könnte.

„Es gibt in Österreich keine Zwei-Klassen-Medizin, aber man hört Gerüchte, dass Patienten, die zusatzversichert sind, in einzelnen Abteilungen doch früher Termine erhalten. Wir wollten mit dem Test eine kleine Stichprobe durchführen und schauen, ob das wirklich so ist – und es hat sich unsererseits bestätigt“, sagt Angela Tichy vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Ein Drittel der Ambulanzen gibt frühere Termine.
Bevorzugung in der Orthopädie St. Pölten
Österreichweit gab es diese Bestätigung bei einem Drittel der Anfragen. Im Landesklinikum St. Pölten wurden die Ambulanzen der Chirurgie, Gynäkologie und der Orthopädie getestet.

Fünf Mal bissen die Tester auf Granit, bei einem Anruf an der Orthopädie machte sich der Hinweis auf die Zusatzversicherung aber bezahlt, so Angela Tichy: „In dem einen Fall wurde der Termin vorverlegt, nachdem der Tester bekannt gegeben hat, dass er eine Zusatzversicherung hat.“
Gerald Bachinger (Bild: ORF NÖ)
Gerald Bachinger
Patientenanwalt: "Wenig erfreulich"
Für den Niederösterreichischen Pflege- und Patientenanwalt Gerald Bachinger ist das Testergebnis wenig erfreulich.

„Für mich sind das Vorwürfe, die in das Mark eines öffentlichen Gesundheitswesens gehen. Das Ziel ist, die Patienten nach einer medizinischen Indikation zu betreuen, alle auch gleich zu betreuen und nicht nach irgendwelchen Geldflüssen, Vorteilen oder Privatversicherungen, die sie haben“, sagt Bachinger.
"Es gibt ja zwei Gewinner", meint Bachinger.
Nachweis der Bevorzugung ist schwierig
Private Krankenversicherungen würden zum Beispiel nur den Vorteil eines Einzelzimmers oder einer erweiterten Menüwahl ermöglichen, erläutert Bachinger.

Generell würden derartige Bevorzugungen aber immer wieder auftreten: „Es ist aber sehr schwierig, diesen Fällen nachzugehen, weil es ja vordergründig zwei Gewinner gibt: Auf der einen Seite das Gesundheitspersonal, und auf der anderen Seite den Patienten, der in diesem Fall eine Bevorzugung durch eine Terminvergabe bekommt“, so Patientenanwalt Bachinger.
Klinikum St. Pölten: "Fall wird überprüft"
In einer ersten Reaktion von Seiten des Landesklinikums St. Pölten heißt es, der angesprochene Fall werde überprüft. Sollte nicht ordnungsgemäß reagiert worden sein, würden entsprechende Schritte gesetzt.

Generell würden Termine für Behandlungen ausschließlich nach medizinischen Kriterien vergeben, sagt Andreas Schneider, der ärztliche Leiter des Klinikums St. Pölten.
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