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MO | 13.02.2012
(Bild: Martin Hieslmair)
CHRONIK
Tabakgesetz: Wirte nützen Schlupflöcher
Seit zwei Monaten ist das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Zahlreiche Wirte haben bereits mehrmals Strafe bezahlt. Etwa 90 Prozent haben laut Nö. Wirtschaftskammer kein Problem mit dem Gesetz, eine kleine Gruppe rebelliert.
In alten Gemäuern darf geraucht werden
Eine Ausnahmeregelung im Tabakgesetz besagt, dass in einem Lokal uneingeschränkt geraucht werden darf, wenn aus Denkmalschutzgründen die Errichtung eines Raucherraums nicht möglich ist. Wirte, die einen Betrieb in alten Gemäuern führen, dürfen demnach laut Wirtschaftskammer das Rauchen nach wie vor gestatten.
Zigaretten im Aschenbecher (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Die Gastronomen sind erfinderisch.
Es hagelt Kritik von der Wirtschaftskammer
Jedoch suchen Wirte auch auf andere Art und Weise Schlupflöcher, und da hagelte es Kritik vom Obmann der Fachgruppe Gastronomie, Rudolf Rumpler. Nachdem das Rauchen nämlich im privaten Bereich erlaubt ist, überlegen manche Betreiber aus ihrem Lokal einen privaten Club zu machen. Das verstößt nach Ansicht der Wirtschaftskammer jedoch gegen das Gewerbegesetz.

Außerdem gibt es Gasthäuser, die eine Tabaktrafik führen. Das bedeute jedoch nicht, dass es dadurch automatisch das Recht gebe, die Gäste rauchen zu lassen.
1.300 Wirte haben auch eine Trafik
"Ich rate dringend davon ab, solche Winkelzüge zu machen. Es werden hohe Strafen riskiert. Auch der Gewerbeentzug ist möglich. Auf der anderen Seite könnte es die Nichtraucherlobby, die teilweise radikal vorgeht, auf den Plan rufen, eine Verschärfung dieses Gesetzes zu fordern", sagte Rumpler.

Mehr als 1.300 Wirte haben in Österreich neben der Gastronomie auch eine Trafik als Gewerbe angemeldet. Ob dadurch bei ihnen das Rauchen legal ist oder nicht, ist gesetzlich noch unklar.
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