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DI | 14.02.2012
Eingang zum Erstaufnahmezentrum Traiskirchen (Bild: APA/ Hans Klaus Techt)
POLITIK
Mitwirkungspflicht in der Praxis
Asylwerber müssen sich künftig zumindest die ersten fünf Tage in der Erstaufnahme-Stelle, etwa in Traiskirchen (Bezirk Baden), aufhalten. Sonst drohen Strafen. Diese Mitwirkungspflicht soll das Verfahren erleichtern.
Physische Anwesenheit im Erstaufnahmezentrum.
Behörden sollen Daten leichter erheben
Dieses neue Gesetz hat für Asylwerber zur Folge, dass sie sich die ersten 120 Stunden ihres Aufnahemverfahrens physisch im Aufnahmezentrum aufhalten müssen.

Diese Zeit kann um 48 Stunden verlängert werden, falls ein Wochenende in diesen Zeitraum fällt. So soll sichergestellt werden, dass die Behörden erste Informationen für das Zulassungsverfahren problemlos erheben können.

Bisher durften Asylwerber bis maximal 48 Stunden sanktionslos das Lager verlassen, unabhängig davon, ob in dieser Zeit ein Termin für das Aufnahmeverfahren vereinbart war.
Das überwacht, wann Asylwerber ein- und ausgehen.
In Traiskirchen schon jetzt Zutrittssystem
Im größten Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen wird sich durch die Gesetzesänderung aber nicht viel ändern.

Es gäbe schon jetzt ein elektronisches Zutrittssystem, durch das überwacht werden könne, wann die Asylwerber ein- und ausgehen, sagte Franz Schabhüttl, Leiter des Aufnahmezentrums Traiskirchen.

Sollte sich ein Asylwerber nun in den ersten 120 Stunden vom Lager entfernen, könne er als Sanktion in Schubhaft genommen werden, so Schabhüttl weiter.

Zusätzliches Personal sei dafür, laut Schabhüttl, in Traiskirchen nicht notwendig.
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