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MO | 13.02.2012
Kater "Strizzi" (Bild: ORF NÖ)
CHRONIK
Aufregung über angeschossene Katze
Jäger müssen Katzen abschießen, die mehr als 300 Meter vom nächsten Haus entfernt sind und frei herumlaufen. In Hötzeldsdorf (Bezirk Horn) wurde eine Katze angeschossen, ihre Besitzerin ist überzeugt, dass das nicht rechtmäßig war.
NÖ Jagdgesetz regelt Abschuss von freilaufenden Katzen.
300 Meter - dann zum Abschuss freigegeben
Ein abendlicher Spaziergang vor einem Monat endete für Strizzi mit mehr als 20 Schrotkugeln im Körper.

Strizzi wusste nicht, dass Paragraf 64 des NÖ Jagdgesetzes besagt, dass freilaufende Katzen, die mehr als 300 Meter vom nächsten Haus entfernt sind, von Jägern getötet werden dürfen - ja sogar müssen.

"Ab diesem 300-Meter-Bereich ist die Katze nicht mehr Haustier, sondern wird vom Jagdgesetz als 'Raubzeug' bezeichnet", erläuterte Peter Lebersorger, der Geschäftsführer des NÖ Landesjagdverbandes.
Katzen können Gefahr für Wildtiere sein
Jäger argumentieren, dass wildernde Katzen eine große Gefahr für Wildtiere seien: "Eine Katze, die verwildert ist und das Überleben gelernt hat, die kann einer trächtigen Rehgeiß nahetreten, weil diese nicht mehr sehr mobil ist, sie kann ein Fasangelege zerstören oder junge Hasen töten", sagte Lebersorger.
Kater "Strizzi" (Bild: ORF NÖ)
Wo war Strizzi wirklich unterwegs?
Katzenbesitzerin vermutet Jäger als Schützen
Stefanie Frank, die Katzenbesitzerin, ist sich aber sicher, dass sich ihr Kater niemals mehr als 300 Meter vom Haus entfernt hat.

"Das kann ich mir gar nicht vorstellen, denn meine Katze ist immer in Rufnähe. Ich glaube nicht, dass jemand in der Nachbarschaft so etwas machen würde. Ich glaube eher schon, dass das ein Jäger war."
"300-Meter-Regelung gehört abgeschafft", fordert der NÖ Tierschutzverband.
Tierschützer fordern Gesetzesänderung
Die Anzeige von Frau Frank war bisher ergebnislos. Wer ihren Kater Strizzi anschoss und wo das passierte, bleibt ungeklärt.

Das ist nicht ungewöhnlich, denn eine Meldung von Katzenabschüssen ist im Jagdgesetz nicht vorgesehen.

"Diese 300-Meter-Regelung gehört überhaupt abgeschafft, das ist eine ominöse Zahl. Außerdem schreibt der Gesetzgeber vor, dass freilaufende Katzen zu kastrieren sind. Also: Der Gesetzgeber hat gegen freilaufende Katzen nichts einzuwenden", meint Helmut Wolfger, der Präsident des NÖ Tierschutzverbandes.
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