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MI | 11.04.2012
Landesgericht Wr. Neustadt (Bild: APA/Neubauer)
CHRONIK
Überraschung im Wiederbetätigungsprozess
Zwei Angeklagte wurden am Montag in Wr. Neustadt vom Vorwurf der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz freigesprochen. Die Geschworenen werteten Schmieraktionen von Nazi-Zeichen nicht als Wiederbetätigung.
23-Jähriger wegen Verhetzung verurteilt
Es waren überraschende Urteile die am Montagnachmittag im Landesgericht Wiener Neustadt gegen drei junge Männer gefällt wurden: Die Geschworenen sprachen zwei Angeklagte vom Vorwurf der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz frei, ein 23-Jähriger wurde allerdings wegen Verhetzung zu einer bedingten Haft von acht Monaten verurteilt. Der Prozess gegen den dritten Beschuldigten (18) geht weiter.
Keine "propagandistischen Zwecke"
Mit ihrer Entscheidung folgten die Laienrichter der Argumentation des Verteidigers wonach seine Mandanten mit ihrer Schmieraktion keine "propagandistischen Zwecke" verfolgt hätten.

Das einstimmige Urteil der Geschworenen: Die aufgemalten Hakenkreuze, SS-Runen und Hitlergruß waren lediglich schwere Sachbeschädigung. Das ausländerfeindliche Gekritzel des 23-Jährigen ("... Sind Sie ein Tschusch oder Jude, dann schleichen Sie sich ...") werteten sie als Verhetzung.
Prozess gegen Drittbeschuldigten vertagt
Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Somit sind die Freisprüche bezüglich des Verbotsgesetzes nicht rechtskräftig.

Für den dritten Angeklagten gab es noch keine Entscheidung, er muss noch einmal vor die Geschworenen. Ein Zeuge, der über den 18-Jährigen aussagen sollte, war nicht erschienen. Auf seine Einvernahme konnte für ein einwandfreies Urteil aber nicht verzichtet werden. Daher wurde der Prozess gegen diesen Angeklagten vertagt.
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